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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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6.2.11 Ausrüstung / Lagerbehälter / Probenahmeöffnungen

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mit 2 hintereinandergeschalteten Absperrarmaturen, Durchmesser an einer Stelle < 2 mm

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Probenahmeöffnungen müssen - mit zwei hintereinandergeschalteten Absperrarmaturen ausgerüstet und - im Durchmesser mindestens an einer Stelle kleiner als 2 mm sein.
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