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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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7.1.12 Löschwassermenge

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Ermittlung nach TRB 610 Anlage 8

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Die notwendige Lösch- und Kühlwassermenge ist nach TRB 610 Anlage 8 zu ermitteln.
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