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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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7.1.11 Löschwasserversorgung

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Wasserentnahmestelle, die an öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist oder mind. 2 h ausreichend Löschwasser zur Verfügung stellen kann

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Im Bereich der Anlagen ab der Gruppe A muß mindestens eine Wasserentnahmestelle vorhanden sein, die an das öffentliche Wasserwerk angeschlossen ist oder aus der zu jeder Zeit, d. h. auch unter ungünstigen klimatischen Bedingungen die notwendige Löschwasser- bzw. Kühlwassermenge für die Dauer von mindestens zwei Stunden entnommen werden kann.
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