RegelwerkRegelwerk

TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

AbschnittAbschnitt

8.2 Lagerbehälter - Betrieb

KommentarKommentar

Befüllung nur, wenn Überfüllung sicher verhindert wird

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

8.2.1 Ein Befüllen des Lagerbehälters ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, daß ein Überfüllen sicher verhindert wird. 8.2.1.1 Diese Forderung ist erfüllt, wenn eine bauteilgeprüfte Überfüllsicherung verwendet wird oder die in den Unterlagen für die Einzelprüfung nach Abschnitt 6.1.4 festgelegten Maßnahmen eingehalten werden.
  • Zurück