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TRG 730 Richtlinie für das Verfahren der Erlaubnis zum Errichten und zum Betreiben von Füllanlagen

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4 Antragsunterlagen

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4.1 Dem Antrag müssen die für das Prüfen nach Nummer 5 erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beigefügt sein. Erforderlich sind in der Regel folgende Unterlagen: 1. Beschreibung der Füllanlage und der vorgesehenen Betriebsweise, 2. schematische Darstellung der Einrichtungen (s. TRG 400 Nummer 2.3 Ziffer 1 und TRG 401 Nummer 5), 3. Aufstellungsplan der Einrichtungen, 4. Lageplan (ggf. vierfach, s. Nummer 3.1 Satz 2), 5. - nur für Betriebsstätten in Gebäuden - Bauzeichnungen und Baubeschreibung (ggf. vierfach, s. Nummer 3.1 Satz 2). 4.2 Aus der Beschreibung der Füllanlage und der vorgesehenen Betriebsweise müssen hervorgehen: 1. die kennzeichnenden Merkmale der Füllanlage a) Betriebsstätte (in Gebäuden oder im Freien). b) Bezeichnung oder Art der Druckgase (z. B. auch Gasgemische-G und Gasgemische-L). c) Gattung der zu füllenden Behälter (z. B. Flaschen und gelegentlich Fässer). d) Betriebsablauf beim Füllen. 2. Leistung der Anlage und Beschäftigte a) maximale Leistung, b) Beschäftigte je Schicht (z. B. 1 Betriebsleiter, 6 Fachkräfte, 8 Hilfskräfte). 3. Kurzbeschreibung der Füllanlage, 4. Fülleinrichtungen (Pumpen, Dosiereinrichtungen, Füllautomaten, Zahl der Füllanschlüsse), 5. elektrische Anlagen und Betriebsmittel. 6. Be- und Entlüftungseinrichtungen. 7. Angaben zu Brand- und Gasschutzeinrichtungen. 8. Laboratorien und darin Beschäftigte, sofern es sich um Füllanlagen für Gasgemische-G oder Gasgemische-L handelt. ...
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