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TRG 765 Richtlinie für wiederkehrende Prüfungen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen

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01 Geltungsbereich

KommentarKommentar

Diese Richtlinie gilt für das nach den §§ 16, 18, 22 und 38 der Druckbehälterverordnung (DruckbehV) vorgesehene wiederkehrende Prüfen von Druckgasbehältern, ausgenommen Behälter für Acetylen. Hierfür gilt TRG 763.
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