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TRG 401 Errichten von Füllanlagen
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03.3.1.10 Zusätzliche Anforderungen / Schutzmaßnahmen / Bewegliche Anschlussleitungen
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Bewegliche Anschlußleitungen müssen für Temperaturen von -20 °C bis +70 °C, Leitungen für tiefkalte verflüssigte Druckgase darüber hinaus für die jeweilige Siedetemperatur geeignet sein.