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TRG 401 Errichten von Füllanlagen
AbschnittAbschnitt
03.2.3 Zusätzliche Anforderungen / Notfallplanung (vorbeugender Brandschutz)
KommentarKommentar
Soweit die Füllanlage Bestandteil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, für die nach Störfallverordnung ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan zu erstellen ist, wird auf die Verwaltungsvorschriften zur Störfallverordnung (StörfallVwV) hingewiesen.