RegelwerkRegelwerk

TRG 401 Errichten von Füllanlagen

AbschnittAbschnitt

03.1.3 Bewegliche Leitungen

KommentarKommentar

Bewegliche Leitungen (Schläuche und Gelenkrohre) müssen so bemessen sein, dass sie mit dem 1,5fachen des zulässigen Betriebsüberdruckes geprüft werden können und dabei dicht sind.
  • Zurück