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TRG 401 Errichten von Füllanlagen
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03.3.3.3 Zusätzliche Anforderungen / Schutz vor Brandeinwirkung
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Falls in der Umgebung einer Füllanlage für Fahrzeugbeh. eine Brandlast besteht, so muß der unmittelbar an der Füllanlage bereitgestellte oder der angeschlossene Druckgasbehälter vor der Brandeinwirkung dieser Brandlast geschützt sein. Schutzabstand 5 m