RegelwerkRegelwerk

TRG 401 Errichten von Füllanlagen

AbschnittAbschnitt

03.3.3.3 Zusätzliche Anforderungen / Schutz vor Brandeinwirkung

KommentarKommentar

Falls in der Umgebung einer Füllanlage für Fahrzeugbeh. eine Brandlast besteht, so muß der unmittelbar an der Füllanlage bereitgestellte oder der angeschlossene Druckgasbehälter vor der Brandeinwirkung dieser Brandlast geschützt sein. Schutzabstand 5 m
  • Zurück