RegelwerkRegelwerk

TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen

AbschnittAbschnitt

5.2.1.3 Zusätzliche Anforderungen bei sehr giftigen und giftigen Gasen / Not-Aus-System

KommentarKommentar

an leicht erreichbarer Stelle mit Meldung an ständig besetzte Stelle

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

Im Bereich von Lägern sehr giftiger oder giftiger Gase muß ein Not-Aus-System mit leicht erreichbarem Auslösesystem und Meldung an eine ständig besetzte Stelle vorhanden sein. Mit dem Not-Aus-System müssen die Verbindungsleitungen zwischen Lagerbehältern und anderen Anlagenteilen so abgesperrt werden können, daß keine zusätzlichen Gefährdungen auftreten. Das Not-Aus-System kann in mehrere Teilsysteme untergliedert sein und von Hand oder selbsttätig ausgelöst werden. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob die fernbetätigbaren Absperrarmaturen nach Abschnitt 5.2.1.5 in das Not-Aus-System einzubeziehen sind.
  • Zurück