RegelwerkRegelwerk

TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen

AbschnittAbschnitt

4.2.3.1 zusätzliche Anforderungen bei brennbaren Gasen / Abstände zur Brandbekämpfung

KommentarKommentar

Lagerbehälter müssen für Brandbekämpfung ausreichenden Abstand haben

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

Oberirdisch aufgestellte Lagerbehälter für brennbare Gase in flüssigem Zustand müssen untereinander und zu anderen Lagerbehältern einen für die Brandbekämpfung ausreichenden Abstand haben. Die Forderung nach einem ausreichenden Abstand ist insbesondere erfüllt, wenn dieser - bei zylindrischen Behältern die Hälfte des Durchmessers des Behälters mit dem größeren Durchmesser - bei Doppelmantelbehältern bezogen auf den Durchmesser des Innenbehälters -, bei Behältern mit weniger als 2 m Durchmesser jedoch mindestens 1 m, - bei Kugelbehältern mindestens 0,75 D, - bei Kugelbehältern, die in mehr als zwei Reihen aufgestellt sind, der Abstand zur dritten Reihe mindestens 0,75 D + 7 m oder - zwischen zylindrischen Behältern und Kugelbehältern mindestens 0,75 D des größeren Behälters gemessen zur Projektion der Behälter beträgt.
  • Zurück