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TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen

AbschnittAbschnitt

3.2.1.7 Allgemeine Anforderung an die Aufstellung / Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung

KommentarKommentar

Sicherheitsventile oder automatisch gesteuerte Sicherheitsmaßnahmen

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Nach TRB 403 Abschnitt 3.5 darf an Lagerbehältern ein System von automatisch gesteuerten Sicherheitsmaßnahmen an Stelle von Sicherheitsventilen vorhanden sein. Bei Gefahr der Selbstbefeuerung (brennbares Gas) gilt Satz 1 nur, wenn Maßnahmen nach Abschnitt 3.2.3.3.3, Satz 1 ausgeführt sind. Wenn eine Brandlast in der Umgebung vorhanden ist, gilt Satz 1 nur, wenn Brandschutzmaßnahmen nach Abschnitt 3.2.3.3.2 oder 3.2.3.3.3, ausgeführt sind. Als Sicherheitsmaßnahmen sind folgende Einrichtungen erforderlich: - Gegen unzulässigen Druckanstieg durch Überfüllung: MSR-Sicherheitseinrichtungen entsprechend AD-Merkblatt A 6 oder - gegen unzulässigen Druckanstieg durch andere Druckerzeuger, z. B. Pumpen, Heizung, Inertgasüberlagerung: Sicherheitsdruckbegrenzer nach TRB 403 Abschnitt 6 und MSR-Sicherheitseinrichtungen entsprechend AD-Merkblatt A6.
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