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TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen

AbschnittAbschnitt

5.2.2.2 Zusätzliche Anforderungen bei sehr giftigen und giftigen Gasen / Benachbarte Aufstellungsräume

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zu benachbarten Räumen in denen dauerhaft Personal müssen Trennwände öffnungslos und gasdicht sein

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Räume mit Lagerbehältern für sehr giftige oder giftige Gase dürfen neben, unter oder über Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, nur vorhanden sein, sofern die Trennwände zu diesen angrenzenden Räumen öffnungslos und gasdicht ausgeführt sind.
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