RegelwerkRegelwerk
TRB 512 / Prüfungen durch Sachverständige - Erstmalige Prüfung - Bauprüfung und Druckprüfung
AbschnittAbschnitt
1 Geltungsbereich
KommentarKommentar
Bau- und Druckprüfung von Druckbehältern nach §§ 9 und 12 in Verb. mit Anh. II DruckbehV durch Sachverständigen
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
1.1 Diese TRB gilt für die Bauprüfung und die Druckprüfung von Druckbehältern nach §§ 9 und 12 in Verbindung mit Anhang II DruckbehV durch den Sachverständigen. Sie ist für die Bau- oder Druckprüfung größerer lösbarer Einzelteile (z. B. Rohrbündel) entsprechend anzuwenden.
1.2 Soweit für besondere Druckbehälter andere Bestimmungen gelten, sind diese in den TRB der Reihe 800 »Besondere Arten von Druckbehältern« enthalten.