RegelwerkRegelwerk

TRAS 110 Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammonik-Kälteanlagen

AbschnittAbschnitt

4.2.4 Materielle Anforderungen an die Anlage / Lüftung

KommentarKommentar

Beurteilung der Ableitung Gasaustritte gemäß TRB 600 Abs. 3.4, Berechnungsgrundlage 10000 ppm Ammoniak

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

Die Beurteilung der Ableitung der Gasaustritte aus Lüftungseinrichtungen hat gemäß TRB 600 Abschnitt 3.4 zu erfolgen. Als Berechnungsgrundlage ist mindestens eine Emissionskonzentration von 10000 ppm Ammoniak anzusetzen. Ammoniak ist dabei als dichte-neutrales Gas anzunehmen.
  • Zurück