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TRR 100 / Bauvorschriften-Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen

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5.4 Anforderungen an Werkstoffe für Flansche, Schrauben und Muttern

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Verweis auf AD-Merkblätter

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5.4.1 Die Anforderungen an die Werkstoffe gelten als erfüllt, wenn die AD-Merkblätter W 2, W 6/1, W 6/2, W 7, W 9 und W 13, eingehalten sind. Für die Nachweise der Güteeigenschaften gilt Abschnitt 5.3.3 sinngemäß. 5.4.2 Abschnitt 5.2.1.5 ist sinngemäß anzuwenden.
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