RegelwerkRegelwerk

4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

AbschnittAbschnitt

alle Abschnitte

KommentarKommentar

Die Verordnung regelt das Genehmigungserfordernis für die Errichtung und den Betrieb der im Anhang dieser Verordnung genannten Anlagen.
  • Zurück