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TRD 413 / Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln

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6 Schutzmaßnahmen für Kohlenstaubbunker und Mahlanlagen

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- Verhinderung explosionsfähiger Atmosphäre durch Betrieb in inerter Atmosphäre - Beschränkung der Auswirkungen von Explosionen durch explosionsdruckfeste oder -druckstoßfester Bauweise - durch Druckentlastungsöffnungen Explosionsdruck reduzieren - nur selbsttätig schließende Druckentlastungseinrichtungen verwenden - Austretende Gase müssen gefahrlos ins Freie abgeführt werden - gegen Ausbreitung von Explosionen Verwendung geeigneter Absperreinrichtungen z.B. Schnellschlussschieber, Zellenradschleusen oder selbsttätig wirkende Löschmitteleinrichtungen - Erdung gegen elektrostatischen Aufladung

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