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TRD 413 / Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln

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5.4 Kohlenstaubbunker

KommentarKommentar

- Kohlenstaub nur im geschlossenen Bunker zwischengelagern - Zu- und Abführeinrichtungen müssen Schleusenfunktion haben. - Kohlenstaubbunker sind gut zugänglich, entleerungsgünstig zu bauen - unzulässige Staubablagerungen vermeiden - Bunker und Zubehör müssen in die umgebenden Betriebsräume staub- und schutzgasdicht - nach Erstellen der Anlage ist eine Dichtheitsprüfung durch Hersteller - Einstiegöffnungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert - öffen nur, wenn Staub in gefahrdrohender Menge nicht austreten kann - Schutz gegen unzulässige Erwärmung von außen zu schützen - mglw.auftretender Unterdruck bei Berechnung berücksichtigen - Anschluß für eine Schutzeinrichtung, z. B. für inerte Atmosphäre oder Schaumlöschmittel - Füllstand der Kohlenstaubbunker überwachen - sofern sie nicht inert betrieben, auf Brandentstehungsgefahr im Inneren selbsttätig überwachen

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