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TRD 413 / Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln
AbschnittAbschnitt
5.4 Kohlenstaubbunker
KommentarKommentar
- Kohlenstaub nur im geschlossenen Bunker zwischengelagern
- Zu- und Abführeinrichtungen müssen Schleusenfunktion haben.
- Kohlenstaubbunker sind gut zugänglich, entleerungsgünstig zu bauen
- unzulässige Staubablagerungen vermeiden
- Bunker und Zubehör müssen in die umgebenden Betriebsräume staub- und schutzgasdicht
- nach Erstellen der Anlage ist eine Dichtheitsprüfung durch Hersteller
- Einstiegöffnungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert
- öffen nur, wenn Staub in gefahrdrohender Menge nicht austreten kann
- Schutz gegen unzulässige Erwärmung von außen zu schützen
- mglw.auftretender Unterdruck bei Berechnung berücksichtigen
- Anschluß für eine Schutzeinrichtung, z. B. für inerte Atmosphäre oder Schaumlöschmittel
- Füllstand der Kohlenstaubbunker überwachen
- sofern sie nicht inert betrieben, auf Brandentstehungsgefahr im Inneren selbsttätig überwachen
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