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TRD 413 / Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln
AbschnittAbschnitt
11 Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
KommentarKommentar
- Erstellung einer Betriesanweisung erforderlich
- Prüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen vor Inbetriebnahme und alle
6 Monate durch einen Sachkundigen
Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten