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TRD 413 / Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln
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7 Kohlenstaubleitungen und Absperreinrichtungen
KommentarKommentar
- Kohlenstaub nur in geschlossenen Leitungen fördern
- Leitungen müssen dicht sein.
- im Betrieb auftretenden mechanischen und thermischen Beanspruchungen standhalten
- infolge Gestaltung und Strömungsgeschwindigkeiten Ablagerungen von Kohlenstaub vermeiden
- verschleißarme Ausführung
- Bauteile, mit besonderem Verschleiß, entsprechend ausbilden und zugänglich anordnen
- Dichtheitsprüfungen bei Kohlenstaubleitungen mit Luft oder inertem Gas oder unter Anwendung von Penetrieröl
- elektrostatischen Aufladungen vermeiden
- Absperreinrichtung zwischen Kohlenstaubbunker und Brennern
- Dichtungen aus schwer entflammbaren Stoffen
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