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TRD 413 / Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln

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7 Kohlenstaubleitungen und Absperreinrichtungen

KommentarKommentar

- Kohlenstaub nur in geschlossenen Leitungen fördern - Leitungen müssen dicht sein. - im Betrieb auftretenden mechanischen und thermischen Beanspruchungen standhalten - infolge Gestaltung und Strömungsgeschwindigkeiten Ablagerungen von Kohlenstaub vermeiden - verschleißarme Ausführung - Bauteile, mit besonderem Verschleiß, entsprechend ausbilden und zugänglich anordnen - Dichtheitsprüfungen bei Kohlenstaubleitungen mit Luft oder inertem Gas oder unter Anwendung von Penetrieröl - elektrostatischen Aufladungen vermeiden - Absperreinrichtung zwischen Kohlenstaubbunker und Brennern - Dichtungen aus schwer entflammbaren Stoffen

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