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Muster-VAwS: Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Muster-Anlagenverordnung)
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§ 3 / Grundsatzanforderungen
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Für alle dieser Verordnung unterliegenden Anlagen gelten folgende Anforderungen, soweit in den
nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist:
1. Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht
austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen,
thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein. Einwandige unterirdische
Behälter sind unzulässig. Satz 3 gilt nicht für feste Stoffe.
2. Undichtheiten aller Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, müssen
schnell und zuverlässig erkennbar sein.
3. Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten
sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden. Im Regelfall müssen
die Anlagen mit einem dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden, sofern sie nicht
doppelwandig und mit Leckanzeigegerät versehen sind.
4. Im Schadensfall anfallende Stoffe, die mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen verunreinigt
sein können, müssen zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder
beseitigt werden.
5. Auffangräume dürfen grundsätzlich keine Abläufe haben.
6. Es ist grundsätzlich eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und
Alarmplan aufzustellen und einzuhalten. Eine Betriebsanweisung ist nicht erforderlich bei
Anlagen der Gefährdungsstufe A und bei Heizölverbraucheranlagen. Bei Heizöl-verbraucheranlagen
haben die Betreiber die amtlich bekannt gemachten Merkblätter
¿Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen¿
an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anzubringen. Die Be-triebsanweisung
kann an einem nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 registrierten
Standort durch Unterlagen ersetzt werden, die bei der Umweltbetriebsprüfung im
Rahmen des Öko-Audits erstellt wurden.