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12. BImSchV - Störfallverordnung [Neufassung]

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Anhang I: Anwendbarkeit der Verordnung

KommentarKommentar

1. - Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen 2. - Gemische und Zubereitungen werden in der gleichen Weise behandelt wie reine 3. - Mengenschwellen in Tabelle des Anhangs gelten je Betriebsbereich (Spalten 4 und 5). 4. - berücksichtigenden Mengen sind die Höchstmengen, die zu irgendeinem Zeitpunkt vorhanden Stoffe von höchstens 2 % der relevanten Mengenschwelle bleiben bei Berechnung Gesamtmenge ......unberücksichtigt, wenn von Ihnen keine Gefahr ausgeht 5. - gefährlichen Stoff unter Beachtung von Nummer 4 über den Betriebsbereich zu addieren folgen Formeln 6., 7 - Anwendung auf nicht namentlich aufgeführter Stoffe 8. - Anwendung auf Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen, die nicht als gefährlich nach einer der unter Anmerkung 1 zur Stoffliste dieses Anhangs aufgeführten Richtlinien eingestuft sind Stoffliste
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