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TRB 851 / Füllanlagen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter; Errichten

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5.2.1.1.2 Kennzeichnung der Bereiche

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Die Bereiche mit möglicher Gesundheitsgefährdung müssen mit dem Warnzeichen »Warnung vor sehr giftigen oder giftigen Gasen« deutlich erkennbar gekennzeichnet sein. Die Forderung ist erfüllt, wenn die Zugänge zu den Bereichen gekennzeichnet sind. Zur Kennzeichnung zeitweiliger Bereiche mit möglicher Gesundheitsgefährdung, z. B. an Füllanschlüssen während des Füllens sowie des An- und Abkuppelns, sind die o. g. Warnzeichen bereitzuhalten, soweit nicht die Behälterfahrzeuge diese Warnzeichen mitführen.
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