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TRB 851 / Füllanlagen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter; Errichten
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4.2.1.1.3 Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche
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Die explosionsgefährdeten Bereiche müssen mit dem Warnzeichen »Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre« deutlich erkennbar gekennzeichnet sein - siehe Abschnitt 4.1.1.
Zur Kennzeichnung zeitweiliger Ex-Bereiche, z. B. an Füllanschlüssen während des Füllens sowie des An- und Abkuppelns, sind o. g. Warnzeichen bereitzuhalten, soweit nicht die Behälterfahrzeuge diese Warnzeichen mitführen.