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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
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6.1.1-4 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen (Z)
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6.1.1 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen müssen die aus der Risikobeurteilung abgeleiteten Anforderungen der entsprechenden Kategorie nach DIN EN 954-1 erfüllen. Die Anforderungen der DIN EN 60204-1 sind zu berücksichtigen.
6.1.2 Auf RI-Fließbildern sind Sauteile von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen mit dem Kennbuchstaben "Z" nach E DIN EN 1861 zu kennzeichnen.
6.1.3 In Teilen von sicherheitsbezogenen Steuerungen sind geeignete Bauteile (die typ- oder bauteilgeprüft sein können) und geeignete Prinzipien anzuwenden (Anforderungen der Kategorie 1 nach DIN EN 954-1). Die Gaswarnanlage muß nicht typ- oder bauteilgeprüft sein.
6.1.4 Teile von sicherheitsbezogene Steuerungen müssen für die Realisierung von Sicherheitsfunktionen mittels festverdrahteten, elektromechanischen Bauteilen oder durch eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS), die den Anforderungen der jeweiligen Kategorie entsprechen muß, ausgeführt werden.
Sicherheitsfunktionen sind:
- Druckbegrenzung;
- Not-Aus-Funktion;
- Standbegrenzung (z. B. zur Absicherung gegen Flüssigkeitsschläge).
Sicherheitsgerichtete Steuerungen (Z) sind:
- Sicherheitsdruckbegrenzer für steigenden Druck;
- Not-Aus;
- Standbegrenzungseinrichtungen, falls sicherheitstechnisch erforderlich (z. B. zur Absicherung gegen Flüssigkeitsschläge).