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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen

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8.1.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

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Es gelten die Anforderungen nach Abschnitt 9 der DIN EN 378-3 : 1999. Für Rettungszwecke genügt es, wenn andere Institutionen (z. B. Wartungsfirmen, Feuerwehr, Technische Notdienste) das Rettungspersonal mit gegen Ammoniak beständigem Chemikalienschutzanzug und mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkenden Atemschutzgeräten je 2-fach im Bedarfsfall ausrüsten.
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