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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen

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7.4 (2) Gewässerschutz - Tauchpumpen

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Automatische Sumpfpumpen (Tauchpumpen) sind nur zulässig, wenn mit Hilfe einer entsprechenden Meßeinrichtung anfallendes Ammoniak detektiert und die Sumpfpumpe verriegelt wird. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, daß die Sumpfpumpe bei Ansprechen der Gaswarnanlage abgeschaltet wird.
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