RegelwerkRegelwerk
DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
AbschnittAbschnitt
7.1-7.2 Aufstellung / Korrosionsschutz, Dämmung
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
7.1 Korrosionsschutz
In Aufstellungsbereichen von Kälteanlagen, in denen korrosive Atmosphäre entstehen kann, z. B. durch Verwendung von korrosiven Reinigungsmitteln, muß ein geeigneter äußerer Korrosionsschutz der Anlagenteile vorhanden sein. Alternativ ist eine korrosionsbeständige Ausführung möglich.
7.2 Dämmung
Die Dämmung der Anlagenteile ist nach DIN 4140 auszuführen.
ANMERKUNG: Auf europäischer Ebene entspricht dies den "Ausführungsrichtlinien für Wärmedämmarbeiten des Europäischen Verbandes der nationalen Isolierverbände", FESI, Document 03.