RegelwerkRegelwerk
DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
AbschnittAbschnitt
8.2 (1) Außerbetriebnahme und Entleerung (Entsorgung)
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Bei Stillegung (Demontage) von Kälteanlagen oder Anlagenteilen ist Ammoniak und Öl, bis auf Restmengen, in geeignete zugelassene Recycling-Druckgasbehälter und Altölbehälter zu füllen, einer Wiederverwendung zuzuführen oder fachgerecht zu entsorgen. Die Restmengen an Ammoniak und Öl sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Vor dem Verschrotten sind die Kälteanlagen oder die Anlagenteile mit Stickstoff zu spülen.