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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
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5.3 Flüssigkeitsstandanzeiger
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Es gelten die Anforderungen DIN EN 378-1 bis 378-4 : 1999 und DIN EN 12178
Flüssigkeitsstandzeiger sind erforderlich in Sammlern und bei bestimmungsgemäß in Betrieb nicht vollständig überflutet Verdampfern. Ausgenommen sind Verdampfer als Rohranordnung, z.B. Verdampfer mit Einspritzventil. Fernanzeigen sind sicherheitstechnische sind zwingend erforderlich. Darf aus sicherheitstechnischen Gründen ein bestimmtes Niveau nicht über- oder unterschritten werden, sind Sollwertabweichungen zu alarmieren.
Glasrohre als Standanzeiger sind nicht zulässig.