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BetrSichV: Betriebsicherheitsverordnung

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Anhang 4 / B. Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen

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Sofern im Explosionsschutzdokument unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes vorgesehen ist, sind in explosionsgefährdeten Bereichen Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien gemäß der Richtlinie 94/9/EG auszuwählen. Insbesondere sind in explosionsgefährdeten Bereichen folgende Kategorien von Geräten zu verwenden, sofern sie für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube geeignet sind ¿ in Zone 0 oder Zone 20: Geräte der Kategorie 1, ¿ in Zone 1 oder Zone 21: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2, ¿ in Zone 2 oder Zone 22: Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3.
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