RegelwerkRegelwerk
BetrSichV: Betriebsicherheitsverordnung
AbschnittAbschnitt
Anhang 4 / A. Verbesserung der Sicherheit / Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, gegen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Die Anforderungen dieses Anhangs gelten
¿ für Bereiche, die gemäß Anhang 3 als explosionsgefährdet eingestuft und in Zonen eingeteilt sind, in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsumgebung, der Arbeitsplätze, der verwendeten Arbeitsmittel oder Stoffe sowie deren Wechselwirkung untereinander und die von der Benutzung ausgehenden Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphären dies erfordern,
und
¿ für Einrichtungen in nicht explosionsgefährdeten Bereichen, die für den explosionssicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, die sich innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen befinden, erforderlich sind oder dazu beitragen.