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TRAC 204 Acetylenleitungen
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8.1 Allgemeine Anforderungen
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8.1.1 Rohrleitungen müssen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Dehnungen verlegt sein. Längere Rohrleitungen müssen mit elastischen Zwischenstücken ausgerüstet sein, sofern die Rohrführung nicht eine ausreichende Dehnung ermöglicht.
8.1.2 Bei Verlegung von Rohrleitungen neben anderen Leitungen, insbesondere bei Parallelführungen und Kreuzungen, muß der Abstand so gewählt werden, daß erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ohne Gefährdung anderer Leitungen möglich sind.
8.1.3 Rohrleitungen dürfen nicht als elektrische Strom- oder Erdleiter benutzt werden. Zu elektrischen Installationen muß ein angemessener Abstand (z. B. 50 mm zu Niederspannungsleitungen) eingehalten sein.
8.1.4 Rohrleitungen müssen gegen betrieblich zu erwartende übermäßige äußere Erwärmung geschützt sein.
8.1.5 Rohrleitungen für feuchtes Acetylen müssen mit Gefälle verlegt und die Leitungen und ihre Entwässerungseinrichtungen gegen Einfrieren geschützt sein.
8.1.6 (1) Werksleitungen sollen möglichst oberirdisch verlegt und leicht zugänglich sein.
(2) Verbindungsleitungen und Fernleitungen sollen in Kanälen oder im Erdreich verlegt sein, soweit dies zweckmäßig ist.
(3) Die Verlegung von Rohrleitungen im Erdreich ist nur außerhalb von Gebäuden zulässig.
(4) Innerhalb von Gebäuden müssen Rohrleitungen oberirdisch oder in Kanälen verlegt sein.
8.1.7 (1) Rohrleitungen dürfen nicht durch unzugängliche Räume (z. B. durch Lüftungs- und Aufzugsschächte, Schornsteine und Rauchgasrohre) führen.
(2) Bei Rohren, die durch Wände oder Decken führen, ist Nummer 6.3.1 Satz 2 zu beachten.
(3) Rohrdurchführungen durch Brandwände und durch Wände oder Decken explosionsgefährdeter Räume sowie unterirdische Rohrdurchführungen müssen gasdicht ausgeführt sein.
8.1.8 Rohrleitungen dürfen in der Regel nicht in Beton oder Mauerwerk verlegt werden. Für Durchführungen gilt Nummer 8.1.7 Absatz 2 und 3. Muß eine Rohrleitung aus betrieblichen Gründen in Beton verlegt werden (z. B. zur Unterquerung einer Kranbahn), so muß die Leitung durch ein ausreichend bemessenes Futterrohr geschützt sein.