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TRAC 204 Acetylenleitungen

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2.3 Sonstige Begriffsbestimmungen

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2.3.1 Technisch reines Acetylen Als technisch reines Acetylen gilt - unabhängig von der Herstellungsart - Acetylen, das in seinem Acetylengehalt dem aus Calciumcarbid erzeugten Acetylen (Entwicklergas) entspricht. 2.3.2 Chemisches Herstellungsverfahren Als chemisches Herstellungsverfahren gilt jedes Verfahren, nach dem technisch reines Acetylen hergestellt wird, ausgenommen das Verfahren zur Erzeugung von Acetylen aus Calciumcarbid. 2.3.3 Chemischer Verarbeitungsprozeß Als chemischer Verarbeitungsprozeß gilt jeder Prozeß, bei dem Acetylen chemisch umgesetzt wird, ausgenommen Prozesse, bei denen Acetylen als Brenngas verwendet wird. 2.3.4 Zulässiger Betriebsüberdruck Zulässiger Betriebsüberdruck ist der höchste Druck, bei dem die Acetylenleitung betrieben werden darf. 2.3.5 Entnahmestellen Entnahmestellen sind die Stellen von Verteilungsleitungen, an denen das Acetylen z. B. aus fest verlegten Rohrleitungen entnommen wird, um in der Regel mittels Schlauchleitung dem Verbrauchsgerät zugeführt zu werden.
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