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TRAC 205 Acetylenspeicher
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1 Geltungsbereich
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1.1 Diese TRAC gilt für Acetylenspeicher, die als selbständige Acetylenvorratsbehälter dienen. Zu den Acetylenspeichern gehören die Sicherheitseinrichtungen und das sonstige für den Betrieb der Speicher notwendige Zubehör.
1.2 Diese TRAC gilt nicht für
1. Acetylenvorratsbehälter, die als Gassammler Bestandteil eines Acetylenentwicklers sind; dafür gilt TRAC 201,
2. ortsbewegliche Acetylenbehälter (Acetylenflaschen); dafür gelten die Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung) und die dazu gehörigen Technischen Regeln Druckgase (TRG),
3. Acetylenvorratsbehälter, die in einem chemischen Herstellungsprozeß eingesetzt sind.