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TRAC 209 Anlagen zur Herstellung und Abfüllung von unter Druck gelöstem Acetylen (Acetylenwerke, Dissousgaswerke)

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5.44 Prüfungen nach Ablauf der Prüffrist

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Durch eine sachkundige Person ist jede Acetylenflasche einer äußeren Prüfung und einer Kontrolle des Zustandes der porösen Masse zu unterziehen. Der Sachverständige prüft stichprobenweise nach. Die so geprüfte Acetylenflasche wird mit dem Datum der Prüfung (Monat und Jahr) und dem nichtamtlichen Prüfstempel des Sachverständigen versehen.
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