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TRAC 209 Anlagen zur Herstellung und Abfüllung von unter Druck gelöstem Acetylen (Acetylenwerke, Dissousgaswerke)

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5.42 Kennzeichnung

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Aus der Kennzeichnung der zu füllenden Acetylenflaschen müssen mindestens ersichtlich sein: - Eignung für Acetylen, - Datum der letzten Prüfung, - Prüfzeichen, - zulässiger Überdruck der Füllung oder zulässiges NETTO-Gewicht (Füllgewicht), - TARA-Gewicht, - Angaben zur porösen Masse (siehe auch Nummer 5.45).
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