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TRAC 201 Acetylenentwickler

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10 Übergangsbestimmungen

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Die Nummer 5.12 gilt bis zum 31. Dezember 1975 nur als Empfehlung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Mitteldruckentwickler für einen Überdruck von mindestens 3 bar bei 1,1facher Sicherheit gegenüber der Streckgrenze bemessen sein.
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