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TRAC 201 Acetylenentwickler

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7.7 Sonstige Ausrüstungsteile

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7.71 S- und Sf-Entwickler sowie Entwickler, bei denen durch die Bauart nicht sichergestellt ist, daß die in den Nummern 9.37 und 9.38 genannten Temperaturen nicht überschritten werden können, müssen mit Temperaturmeßeinrichtungen ausgerüstet sein. 7.72 Je nach Bauart und Betriebsweise der Entwickler können weitere Ausrüstungsteile, wie Wasserstandanzeiger und Rühreinrichtungen, erforderlich sein.
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