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BGR 500 Kap. 2.11: Betreiben von Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik

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Teil 2, [alle Abschnitte]

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In diesem Kapitel werden die Betriebsbestimmungen für Maschinen aus den Unfallverhütungsvorschriften »Verdichter« (VBG 16) zusammengefasst. Ziel dieses Kapitels ist es, die in der Betriebssicherheitsverordnung enthaltenen allgemeinen Anforderungen für Arbeitsmaschinen der chemischen Industrie, der Gummi- und Kunststoffindustrie sowie Verdichter und Zentrifugen zu konkretisieren.
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