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Code of Practice Acetylen
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9.10 Acetylenflaschenkennzeichnung
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¿ Anforderungen für die Flaschenkennzeichnung sind in ADR 6.2.1.7 festgelegt.
¿ ADR 6.2.1.7.1 führt die Zulassungskennzeichen auf.
¿ ADR 5.2.1.6 zählt die erforderlichen Kennzeichen auf, die als Prägung, Labelung oder Lackierung dauerhaft auf der Flasche sichtbar sein sollen.
¿ ADR 5.2.2.2.1.2 beschreibt die Warnaufkleber für den Transport (siehe auch ISO 7225).
¿ Für im Metall geprägte Erkennungsdaten siehe das zutreffende EIGA-Positionspapier (05/02), welches die Anforderungen des ADR 6.2.1.7, der EN 1089-1, der ISO 13769 und der TPED (EU-Richtlinie 1999/36/EC) vereinigt.
¿ Für Erkennungsdaten, welche ständig auf der Flasche ausgewiesen (aber nicht geprägt) sind, siehe EN 1089-2 bzw. ISO 7225.
¿ Für die Farbkennzeichnung der Gasflaschen siehe EN 1089-3 (bzw. ISO 32, in Bearbeitung).