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Code of Practice Acetylen

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10.3.2 Inspektion vor dem Auffüllen von Acetylenbündeln und Batterieanlagen

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Vor dem Füllen ist zu überprüfen, dass sich die Acetylenbündel und Batterieanlagen (Gestelle, Flaschen, Anschlüsse usw.) in einem sicheren Zustand befinden und keine sichtbaren Defekte aufweisen. Es ist anhand der jeweiligen Landesvorschriften nachzuprüfen, ob das Füllen der Bündel und Batterieanlagen zulässig ist, das Prüfdatum nicht abgelaufen ist und, falls zutreffend, die Anzahl der zulässigen Nachfüllungen nicht überschritten wurde. Weitere Informationen finden Sie in EN 12755 und EN 13720. Die entsprechenden Dokumente für die Bündel (z.B. Bündelpässe) und Batterieanlagen müssen in der Abfüllanlage zur Verfügung stehen. Wenn das Prüfdatum der Bündel und Batterieanlagen abgelaufen ist, muss eine periodische Inspektion durchgeführt werden.
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