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Code of Practice Acetylen
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9.7 Entsorgung von Acetylenflaschen
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Flaschen, deren Entsorgung erforderlich ist, müssen in Übereinstimmung mit der zutreffenden nationalen Umweltgesetzgebung behandelt werden, da sie wegen des Lösemittels und in einigen Fällen wegen Asbestanteilen in der porösen Masse als gefährlicher Abfall eingestuft sind (Nr. 150 111 des Europäischen Abfallkatalogs).
Die Richtlinien für die Entsorgung von Acetylenflaschen finden Sie im IGC Dokument 505/86.