RegelwerkRegelwerk
Code of Practice Acetylen
AbschnittAbschnitt
6.1 Konstruktionserwägungen
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Acetylenproduktions- und Füllanlagen müssen so nach Standards entworfen, konstruiert und betrieben werden, dass maximale Zuverlässigkeit der Anlagen und Sicherheit für das Personal gewährleistet werden. Design und Konstruktion der Anlagen und der Ausrüstung muss in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie 89/392/EG, der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG und der Explosionsschutzrichtlinie (ATEX) 94/9/EG erfolgen.
Sicherheitseinrichtungen, die gewährleisten, dass Druck, Temperatur, Durchflussraten etc. innerhalb sicherer Grenzen bleiben, müssen vorhanden sein.
Die Anlagen müssen so gestaltet und ausgerüstet sein und so betrieben und gewartet werden, dass während normaler Betriebsbedingungen:
¿ Keine Luft oder Sauerstoff in die Anlage gelangen kann,
¿ Unterdruck in den Anlagen vermieden wird, um Luft- oder Sauerstoffeintritt zu verhindern,
¿ der Luftgehalt nicht größer als 2 Vol.% im Acetylen ist,
¿ Luft oder Acetylen/Luft-Mischungen durch Spülen vor und nach der Wartung verhindert werden,
¿ übermäßiger Druck- oder Temperaturanstieg verhindert wird.