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Code of Practice Acetylen
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6.6.1 Allgemeines
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¿ Alle Anlagen müssen regelmäßig gewartet sowie instand und funktionsfähig gehalten werden.
¿ Die Anlage darf nicht verändert und Anlagenteile (elektrische oder mechanische Ausrüstung, flexible Schläuche, Sicherheitseinrichtungen, Schmiermittel, etc.) dürfen ohne korrekte Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung nicht entfernt oder verändert werden. Siehe IGC Doc. 51/02.
¿ Die Betriebsanleitungen des Herstellers, die Anlagendokumentation, Zeichnungen und die RI-Fließbilder sind zu beachten.
¿ Das Personal hat eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrillen, schwerentflammbare, antistatische Kleidung, etc. Die Arbeitskleidung soll nicht aus solchen synthetischen Fasern hergestellt sein, die im Brandfall schwere Verbrennungen verursachen. Das trifft auch für Unterwäsche zu.
¿ Die Ausrüstung ist regelmäßig zu überprüfen, und die Prüffristen müssen festgelegt werden (täglich, wöchentlich, jährlich, etc.). Es ist zu überprüfen, dass
die Sicherheitsvorrichtungen richtig funktionieren (z. B. Prüfung von Rückschlagventilen auf Sicherheit gegen das Rückströmen von Gas, Sicherheitsventile, etc.);
die Anschlussleitungen und die flexiblen Schläuche nicht beschädigt sind;
die Ventile korrekt öffnen und schließen;
das System innerhalb normaler Parameter arbeitet (es wird gemeldet, wenn ein erhöhter Gasverbrauch, ein ungewöhnlicher Druckabfall und Gasgeruch festgestellt wird, die auf eine Störung oder Leckage in der Anlage schließen lassen);
die Druckregler nicht beschädigt sind, und ihre Einstellung und Arbeitsweise zufrieden stellend ist;
der äußere Zustand von Rohrleitungen und deren Korrosionsschutz in Ordnung ist.
usw.
¿ Der Abschaltvorgang muss entsprechend den Herstelleranweisungen erfolgen. Z. B.:
Der Entwickler läuft so lange, bis das Carbid vollständig verbraucht ist (Carbid im Entwickler und in den Vorfüllbehältern).
Die Kompressoren laufen so lange, bis die Unterdrucküberwachung auf der Saugseite diese abschaltet.
Abschalten der Maschinen, Stromversorgung abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Apparate und Rohrleitungen vom System hydraulisch trennen und mit Blindflanschen sichern.
Schließen der Absperrventile.
Abkühlen lassen und Spülen der Anlagenteile (z.B. Entwickler).
Entfernen des Kalkschlamms aus dem Entwickler.
Wechseln des Gasometerwassers.
usw.
¿ Wenn Arbeiten über die beschriebenen Verfahren und Anleitungen hinausgehen, wird eine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich (siehe IGC Doc. 40/02). Diese Erlaubnis muss alle Maßnahmen regeln, die notwendig sind, um die Arbeiten (Abläufe, Notfallplan, persönliche Schutzausrüstung, Brandschutzmaterial, etc.) sicher durchzuführen. Die Maßnahmen der Arbeitserlaubnis sind zu befolgen. Eine Arbeitserlaubnis ist z. B. bei folgenden Arbeiten erforderlich:
Nicht routinemäßige Arbeiten: Änderungen bzw. Austausch oder Ersatz am Rohrleitungssystem und Schweißen und Schneiden etc.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten in Behältern und engen Räumen, Gruben und Kanälen.
Wartung bzw. Ausbau von Anlagenteilen (Gasometer, Kompressor, Generator, etc.).
usw.
¿ Wasser aus acetylenführenden Anlagenteilen (Gasometer, Entwickler, usw.) muss an einen sicheren Platz (Kalkgrube) entleert werden, damit gelöstes Acetylen entweichen kann. Das direkte Ableiten in Abwasserleitungen ist verboten.