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Code of Practice Acetylen

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7.4.2 Lagerung von Lösemitteln

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Allgemeine Anforderungen: Die Hauptforderungen sind: ¿ Die Lagerung im Freien, abgetrennt von Gebäuden und unverträglichen Materialien und Druckgasflaschen. ¿ Die Fässer sind kühl zu lagern (vorzugsweise nicht über 25 °C Umgebungstemperatur). ¿ Container und Fässer müssen in einer Auffangwanne stehen, um bei einer Leckage eine Verschmutzung des Grundwassers und des Bodens zu vermeiden. Diese muss so groß sein, dass 110 % eines vollen Containers aufgefangen werden können. ¿ Nicht genutzte Gefäße sind dicht verschlossen zu halten. ¿ Die Einrichtung ist gegen elektrostatische Aufladung zu schützen. ¿ Beim Entleeren sind die Gefäße zu verbinden und gegen elektrostatische Aufladungen zu erden. ¿ Gefäße (Tanks oder Fässer) sind vor mechanischen Schäden zu schützen. ¿ Gut sichtbare Schilder müssen auf die Identität und die gefährlichen Eigenschaften des Lösemittels hinweisen. ¿ Funkenarme Werkzeuge und Ausrüstung sind zu verwenden, einschließlich explosionsgeschützter, elektrischer Einrichtungen. ¿ Eine ausreichende Belüftung ist jederzeit sicherzustellen. ¿ Lager- und Arbeitsbereiche sollen mit Schildern "Rauchen verboten und keine offenen Flammen" gekennzeichnet sein. ¿ Atemschutzgeräte für DMF sind für den Noteinsatz bereitzustellen. ¿ Ein Gesichtsschutz oder eine Schutzbrille ist zu tragen, wenn mit diesem Material umgegangen wird. ¿ Die Bildung von Aerosol ist zu verhindern. ¿ EG-Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen müssen vorhanden sein, um Informationen über die Lösemitteleigenschaften und die Gesundheitsgefahren zu geben. ¿ Lösemittelgefäße sind auch gefährlich, wenn sie leer sind, da diese Produktreste (Dämpfe, Flüssigkeiten) enthalten. Zu beachten sind alle Warnungen und Hinweise, die für das Produkt gelten. ¿ Auffangwannen müssen zur Verfügung stehen, um alle verschütteten Lösemittel aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
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