RegelwerkRegelwerk

Code of Practice Acetylen

AbschnittAbschnitt

4.2 Durchführung von Änderungen

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

Acetylenanlagen sind nach genau festgelegten Ingenieurstandards ausgelegt und konstruiert. Veränderungen an der Anlage oder dem Verfahren können zu ernsthaften Gefahren führen. Jede Veränderung der Anlage oder der Betriebsweise des Verfahrens ist gründlich zu bewerten und zu genehmigen durch eine sachverständige Person mit einem Verfahren für die ingenieurmäßige Behandlung von Änderungen. Solche Verfahren sollen eine Bewertung jeder Änderung an der Anlage oder des Verfahrensschrittes beinhalten, z. B. durch Anwendung von Verfahren, die dafür geeignet sind, wie HAZOP (Gefährdungs- und Machbarkeitsstudie), Risikoanalyse, FMEA (Failure Mode Effects Analysis ¿ Fehler-, Möglichkeit- und Einfluss- Analyse). Weitere Informationen sind in dem IGC-Dokument 51/02 enthalten.
  • Zurück