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ZEMA - Detailansicht für Ereignis vom 12.11.2002

Bezeichnung 0227 (2002-11-12 Explosion eines Munitions-/Delaborierungsbunkers)
Einstufung des Ereignisses Einstufung Anhang VI Teil1: I 2a
Ereignisdatum 12.11.2002

Anlagedaten

Anlagenart Anlagen zur Delaborierung von Munition (10.1a-1 und 10.1b-1)
betroffener Anlagenteil Produktionsgebäude "Bunker"
Postleitzahl 15907
Ort des Ereignisses Lübben
Bundesland / Land: Brandenburg

Ereignisdaten

Art des Ereignisses Explosion
Datum / Zeit 12.11.2002 13:12 bis 29.07.2019 15:55
Betriebsvorgang Prozess

Beteiligte Stoffe

Stoffe CAS-Nr. Anhang 1 Nummer neu Stoffmenge in kg
TNT
TNT/Tritonal Auslösender Stoff
118-96-7 1000,00

Auswirkungen innerhalb der Anlage

Verletzte Beschäftigte: 0 Einsatzkräfte: 0
Tote Beschäftigte: 4 Einsatzkräfte: 0
Art der Sachschäden Ja Kosten: 221000 €
Art der Sachschäden Bunker wurde vollständig zerstört
Art der Umweltschäden Nein Kosten: 0 €
Art der Umweltschäden

Auswirkungen ausserhalb der Anlage

Verletzte Beschäftigte: 0 Einsatzkräfte: 0 Bevölkerung: 0
Tote Beschäftigte: 0 Einsatzkräfte: 0 Bevölkerung: 0

Beschreibung des Ereignisses

Beschreibung des Ereignisses Beschreibung:
Durch ein bisher nicht ermitteltes auslösendes Ereignis wurde der im Gebäude 4f (Munitions-/Delaborierungsbunker) vorhandene Explosivstoff entzündet. Dieser setzte sich daraufhin zum Teil in Form einer Deflagration und zum Teil in Form einer Detonation um. Das Gebäude 4f wurde dabei vollständig zerstört. Vier Arbeiter, die sich in bzw. vor dem Gebäude befanden, erlitten tödliche Verletzungen.

Bedingungen:
Delaborierung von Sprengbomben

Auslöser:
bisher nicht abschließend ermittelt

Sicherheitsfunktion:
erfolgten planmäßig

Von Seiten des Betreibers konnte die Ursache nicht aufgeklärt werden; die Ursachenuntersuchung durch die zuständigen Ermittlungsbehörden wird noch weitergeführt.

Ähnliche Ereignisse:
keine

Notfallmaßnahmen

Beschreibung der Notfallmaßnahmen Ergriffene Schutzmaßnahmen:
Sofortige Alarmierung der Rettungskräfte und der Feuerwehr.
Absperrung des betroffenen Geländes.

Schlussfolgerung

Beschreibung der Schlussfolgerung Vorkehrungen zur Vermeidung:
- Die bisherige Technologie für die Delaborierung von Sprengbomben mit hoher Explosivstoffmasse wurde untersagt.
- Der Sicherheitsbericht wurde überarbeitet und von einem Sachverständigen nach § 29a BImSchG geprüft.
Über weitere Schlussfolgerungen kann erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen berichtet werden.

ausgewertete Unterlagen

ausgewertete Unterlagen Mitteilung nach § 19 Abs. 2 Störfall-Verordnung; ergänzende Hinweise der zuständigen Behörde (Amt für Immissionsschutz Wünsdorf)
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