ZEMA - Detailansicht für Ereignis vom 12.11.2002
Bezeichnung | 0227 (2002-11-12 Explosion eines Munitions-/Delaborierungsbunkers) |
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Einstufung des Ereignisses | Einstufung Anhang VI Teil1: I 2a |
Ereignisdatum | 12.11.2002 |
Anlagedaten
Anlagenart | Anlagen zur Delaborierung von Munition (10.1a-1 und 10.1b-1) |
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betroffener Anlagenteil | Produktionsgebäude "Bunker" |
Postleitzahl | 15907 |
Ort des Ereignisses | Lübben |
Bundesland / Land: | Brandenburg |
Ereignisdaten
Art des Ereignisses | Explosion |
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Datum / Zeit | 12.11.2002 13:12 bis 29.07.2019 15:55 |
Betriebsvorgang | Prozess |
Beteiligte Stoffe
Stoffe | CAS-Nr. | Anhang 1 Nummer neu | Stoffmenge in kg |
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TNT TNT/Tritonal Auslösender Stoff |
118-96-7 | 1000,00 |
Auswirkungen innerhalb der Anlage
Verletzte | Beschäftigte: 0 | Einsatzkräfte: 0 |
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Tote | Beschäftigte: 4 | Einsatzkräfte: 0 |
Art der Sachschäden | Ja | Kosten: 221000 € |
Art der Sachschäden | Bunker wurde vollständig zerstört | |
Art der Umweltschäden | Nein | Kosten: 0 € |
Art der Umweltschäden |
Auswirkungen ausserhalb der Anlage
Verletzte | Beschäftigte: 0 | Einsatzkräfte: 0 | Bevölkerung: 0 |
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Tote | Beschäftigte: 0 | Einsatzkräfte: 0 | Bevölkerung: 0 |
Beschreibung des Ereignisses
Beschreibung des Ereignisses | Beschreibung: Durch ein bisher nicht ermitteltes auslösendes Ereignis wurde der im Gebäude 4f (Munitions-/Delaborierungsbunker) vorhandene Explosivstoff entzündet. Dieser setzte sich daraufhin zum Teil in Form einer Deflagration und zum Teil in Form einer Detonation um. Das Gebäude 4f wurde dabei vollständig zerstört. Vier Arbeiter, die sich in bzw. vor dem Gebäude befanden, erlitten tödliche Verletzungen. Bedingungen: Delaborierung von Sprengbomben Auslöser: bisher nicht abschließend ermittelt Sicherheitsfunktion: erfolgten planmäßig Von Seiten des Betreibers konnte die Ursache nicht aufgeklärt werden; die Ursachenuntersuchung durch die zuständigen Ermittlungsbehörden wird noch weitergeführt. Ähnliche Ereignisse: keine |
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Notfallmaßnahmen
Beschreibung der Notfallmaßnahmen | Ergriffene Schutzmaßnahmen: Sofortige Alarmierung der Rettungskräfte und der Feuerwehr. Absperrung des betroffenen Geländes. |
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Schlussfolgerung
Beschreibung der Schlussfolgerung | Vorkehrungen zur Vermeidung: - Die bisherige Technologie für die Delaborierung von Sprengbomben mit hoher Explosivstoffmasse wurde untersagt. - Der Sicherheitsbericht wurde überarbeitet und von einem Sachverständigen nach § 29a BImSchG geprüft. Über weitere Schlussfolgerungen kann erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen berichtet werden. |
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ausgewertete Unterlagen
ausgewertete Unterlagen | Mitteilung nach § 19 Abs. 2 Störfall-Verordnung; ergänzende Hinweise der zuständigen Behörde (Amt für Immissionsschutz Wünsdorf) |
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